Datenbanknutzungsvertrag

Datenbanknutzungsvertrag

Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen

vario images, Inh. Susanne Baumgarten e.K. (kurz: vario images)

und

dem registrierten Nutzer der vario Datenbank

vario images bietet entgeltlich digitale Bilddatensätze an professionelle Nutzer zur Verwendung für Bücher, Print- und digitale Medien, für Film- und Fernsehrechte an.

Nach Rücksendung des unterschriebenen Datenbank-Nutzungsvertrages und der unterschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Nutzer Bilddatensätze aus der Bilddatenbank von vario images herunterladen.

vario images ist der Inhaber der Bildrechte. Der Nutzer zahlt für jede Verwendung ein Honorar an vario images. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Art und Weise der Verwendung durch den Nutzer.

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze schließen die Parteien nachfolgenden Vertrag:

Downloadgebühren

Für den Download von Bilddateien von der vario Online-Datenbank werden keine Gebühren erhoben.

Qualität der Datenübertragung/Haftungsbegrenzung

Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln eines Bilddatensatzes sind ausgeschlossen; es sei denn, vario images handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

Verfügbarkeit

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit der vario images Online Datenbank. Es bleibt vario images jederzeit freigestellt die Datenbank zeitweise oder dauerhaft abzuschalten, sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.

Passwort und Haftung

Der Nutzer haftet für die Gebühren jeder Datenübertragung, die unter seinem Benutzernamen und Passwort erfolgt. Ebenso haftet der Nutzer für die Wahrung der Rechte von vario images (und der Urheber). Der Nutzer hat das Recht, jederzeit ein neues Passwort bei vario images anzumelden. Der Nutzer ist zum sorgfältigen Umgang mit seinem Passwort verpflichtet. Unberechtigte Verwendung hat er sofort anzuzeigen.

Weitere Bildinformationen

Der Nutzer ist verpflichtet, die mit dem Bild verbundenen weiteren Bildinformationen (Caption, IPTC-Header) zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen.

Diese Informationen sind bereits vor der Datenübertragung im Suchergebnis abrufbar. Hieraus können sich Beschränkungen oder Modifikationen der Verwendung oder der Honorare ergeben. Mit der Einleitung der Datenübertragung erklärt der Nutzer sein Einverständnis.

Rechtsstellung des Nutzers gegenüber vario images

Durch die Übertragung eines Bilddatensatzes erwirbt der Nutzer weder das Eigentum noch ein sonstiges Recht an dem digitalen Bilddatensatz. Der Nutzer ist lediglich befugt, von dem Bilddatensatz im Rahmen der Honorarvereinbarung, die der Nutzer mit vario images schließt, Gebrauch zu machen. Sämtliche Rechte an dem Datensatz verbleiben bei vario images. Jede Weitergabe oder Vervielfältigung des Datensatzes ist untersagt. Spätestens drei Monate nach der Datenübertragung ist der Bilddatensatz zu löschen. Jede Form der Speicherung oder Archivierung der Datensätze ist untersagt. Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch vario images. Die Übertragung eines Bilddatensatzes erfolgt nicht exklusiv auf den jeweiligen Nutzer.

Honorare für die Verwendung der Datensätze

Nutzungshonorare orientieren sich an der aktuellen Honorartabelle der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing e.V. (MFM). Sonderregelungen bedürfen der Schriftform durch vario images.

Rechtsstellung zwischen Nutzer und vario images

Vor der Übertragung eines Bilddatensatzes wählt der Nutzer die voraussichtliche Verwendung des Bildes im Honorartool aus. Er erhält daraufhin das Honorar angezeigt, das dieser Verwendung entspricht. Der Nutzer hat das angezeigte Honorar zu bestätigen. Erst danach ist die Bildübertragung technisch möglich. Mit dieser Bestätigung und der anschließenden Datenübertragung ist zwischen dem Nutzer und vario images, eine Honorarvereinbarung zustande gekommen, die den Nutzer berechtigt, das Bild entsprechend der angegebenen voraussichtlichen Verwendung zu nutzen, und den Nutzer verpflichtet, das angezeigte Honorar an den Urheber zu zahlen. Sonderregelungen können mit vario images schriftlich vereinbart werden. Bereits bestehende Sonderegelungen werden bei der Datenbanknutzung berücksichtigt.

Durch die Übertragung des Bilddatensatzes erwirbt der Nutzer kein sonstiges Recht an dem Bild, das durch den Datensatz dargestellt ist. Sämtliche Rechte verbleiben bei vario images. Jede unberechtigte Nutzung durch den Nutzer löst Schadensersatzansprüche bei vario images aus.

Anzeigepflicht der tatsächlichen Verwendung

Der Nutzer hat spätestens eine Woche nach der Datenübertragung die Art und Weise der tatsächlich erfolgten Verwendung des Bildes, vario images mit folgenden Einzelheiten anzuzeigen: Art des Mediums (Buch, Publikation, Film, TV, Online, Werbung, etc.), Platzierung (Titel, Innenteil) und Größe, Zeitpunkt der Veröffentlichung, Umfang der Nutzung (Auflage, Dauer der Einspielung), Verbreitungsraum.

Weicht die tatsächliche Verwendung des Bildes durch den Nutzer von der bei der Datenübertragung angegebenen Verwendung ab, schuldet der Nutzer das Honorar für die tatsächliche Verwendung gemäß unserer Honorarliste, ersatzweise die aktuellen Sätze der MFM-Honorartabelle. Hat der Nutzer die tatsächliche Verwendung seiner Anzeigepflicht entsprechend rechtzeitig mitgeteilt, gilt die tatsächliche Verwendung von vario images als genehmigt.

Verstoß gegen die Anzeigepflicht

Versäumt der Nutzer die fristgemäße Anzeige der tatsächlichen Verwendung gilt die vorgesehene Verwendung als erfolgt. Der Nutzer schuldet spätestens eine Woche nach der Datenübertragung das Honorar für die ursprünglich vorgesehene Verwendung. Der Nutzer hat unaufgefordert nach Verwendung ein Belegexemplar an vario images zu senden.

Übersteigt die tatsächliche Verwendung jedoch die vorgesehene Verwendung, ohne dass der Nutzer hiervon Anzeige bei vario images gemacht hätte, bleibt vario images berechtigt, das Honorar für die tatsächliche Verwendung vom Nutzer zu fordern. Die tatsächliche Verwendung übersteigt die vorgesehene Verwendung, wenn sie nach der Honorarliste ein höheres Honorar verwirklicht. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes und Sperrung des Kundenkontos durch vario images gegenüber dem Nutzer bleibt vorbehalten.

Stornierung und Mindesthonorar

Sollte der Nutzer entgegen seiner voraussichtlichen Verwendungsabsicht keine Verwendung von dem übertragenen Bilddatensatz machen wollen, kann der Nutzer dies innerhalb einer Woche nach der Datenübertragung vario images anzeigen. Diese Stornierung ist kostenlos. Stornierungen, die später als eine Woche nach Download vorgenommen werden, berechtigen vario images, dem Nutzer ein Ausfallhonorar von EUR 20,- in Rechnung zu stellen.

Belegexemplar und Copyrighthinweis

Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

Weiterhin verpflichtet sich der Nutzer nach § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk (vario images/Urheber) anzubringen, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Bei unterlassenem oder nicht korrektem Copyrighthinweis berechnet vario images einen Aufschlag von 100%.

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Der Nutzer erklärt mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag, dass er die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen der vario images, Inh. Susanne Baumgarten e.K., gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex).

Kündigung

Dieser Vertrag ist für beide Parteien durch schriftliche Anzeige mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Bereits angezeigte Verwendungen bleiben von der Kündigung unberührt. Das Recht auf außerordentliche Kündigung ist unbenommen, insbesondere in dem Falle, das der Nutzer seiner Anzeigepflicht nicht oder falsch nachkommt, oder sonstige aus diesem Vertrag resultierenden Leistungen nicht erbringt.

Nichtigkeit eines Vertragspunktes

Sollte ein Vertragspunkt dieses Datenbank-Nutzungsvertrages nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte davon nicht berührt.

Zustandekommen dieses Vertrages

Dieser Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Nutzer ein vollständig ausgefülltes und von ihm unterzeichnetes ´Vertragsformular per Fax oder Post an vario images sendet. vario images erklärt seine Annahme durch Bestätigung und das Freischalten der Möglichkeit, Bilddatensätze herunter zu laden.

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